Gemeindehäuser2026-01-29T14:47:51+01:00
  • Beispiele: Gemeindehäuser

Raum für neues Miteinander – Transformation Gemeindehaus

Eine typologische Untersuchung zu gemeinwohlorientierten Wohnkonzepten in Gemeindehäusern

Eine theoretische Studie zur Entwicklung von gemeinschaftlichen Wohnkonzepten in Gebäudetypologien, welche im Bestand der Gemeindehäuser der EKHN häufig vorzufinden sind.

Das Projekt zeigt Potenziale der untersuchten Gebäudetypen auf und soll Impulse setzen wie bestehende Strukturen zukünftig sinnvoll, sozial wirksam und wirtschaftlich tragfähig weitergenutzt werden können.

Gemeinschaftliches Wohnen
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    A-Dorf – Mutter-Kind- und Seniorenwohnungen

    Inmitten des denkmalgeschützten Hof-Ensembles „A-Dorf“ entsteht zukunftsweisender Wohnraum für …

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    G-Heim – Mutter-Kind Wohnen I

    Eingeschossiges Gemeindehaus mit Anbau von Wohneinheiten

    In „G-Heim“ wurde ein …

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    H-Dorf – Jugendwohnen

    Das denkmalgeschützte Gemeindehaus in „H-Dorf“ steht als zweigeschossiges Gebäude …

  • F-Hausen – Neu

    F-Hausen – Jugendwohnen

    Umbau einer gewachsenen Gebäudestruktur zu Jugendwohngruppen mit zehn Wohneinheiten

    Mit …

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    C-Dorf – Seniorenwohnen

    Das Gemeindehaus in C-Dorf steht stellvertretend für kubische Gebäude …

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    I-Berg – Kinder- und Jugendhospiz

    Umplanung eines innerstädtischen, mehrgeschossigen 70er-Jahre Gebäudes zum Kinder- und …

Wohnformen

Mutter-Kind-Wohnen2026-01-19T15:15:24+01:00

Das Konzept des Mutter-Kind-Wohnens ist eine spezielle Form des betreuten Wohnens, die Müttern und ihren Kindern in schwierigen Lebenssituationen Schutz, Stabilität und Unterstützung bietet. Diese Einrichtungen stellen nicht nur Wohnraum zur Verfügung, sondern sind zugleich Teil von sozialen Hilfsangeboten. Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches förderfähig.

Diese Wohnform bietet nicht nur Unterkunft, sondern auch soziale und therapeutische Unterstützung. Ziel ist die Schaffung einer stabilen Umgebung für die Kinder. Häufig bedarf es dabei auch räumlich einer erhöhten Schutzsituation. Die räumliche Nähe zu einer Kita oder Schule ist vorteilhaft.

Die räumliche Organisation solcher Wohnformen sieht in der Regel kleinere, private Wohneinheiten für die einzelnen Familien vor. Diese werden ergänzt durch gemeinschaftlich nutzbare Bereiche, die den sozialen Austausch zwischen den Bewohnerinnen fördern und Möglichkeiten zur gegenseitigen Unterstützung bieten. Küche, Aufenthalts- und Spielbereiche nehmen dabei eine zentrale Funktion ein.

Darüber hinaus sind ergänzende Räume für Beratung, Betreuung und gegebenenfalls therapeutische Angebote erforderlich. Diese Bereiche ermöglichen eine individuelle Begleitung der Mütter sowie die Förderung der kindlichen Entwicklung.

Jugendwohnen2026-01-19T15:14:00+01:00

Das Jugendwohnen ist ein zentraler Bestandteil der im Sozialgesetzbuch, Buch XII, geregelten Jugendhilfe. Es umfasst insbesondere Jugendwohngruppen, die als stationäre Wohnformen jungen Menschen ein sicheres und unterstützendes Umfeld bieten. Diese Einrichtungen richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr im familiären Umfeld leben können und daher einer strukturierten, betreuten Wohnform bedürfen.

Die bauliche und räumliche Konzeption solcher Einrichtungen folgt dem Grundgedanken, Wohnraum mit pädagogischer und sozialer Betreuung zu verbinden. Neben dem Angebot eines individuellen Rückzugsortes steht die Förderung von Gemeinschaft, Selbstständigkeit und sozialer Integration im Vordergrund.

In der Regel sind Jugendwohngruppen für mehrere Jugendliche ausgelegt. Sie verfügen überwiegend über Einzelzimmer mit zugeordneten Sanitärräumen, wodurch sowohl Privatsphäre als auch Eigenverantwortung gefördert werden. Der Schwerpunkt liegt jedoch auf den gemeinschaftlich genutzten Bereichen. Küchen, Essräume und Aufenthaltsräume bilden das soziale Zentrum der Einrichtung und dienen dem täglichen Zusammenleben sowie der Förderung sozialer Kompetenzen.

Darüber benötigen Jugendwohngruppen in der Regel Räume zu pädagogischen, beratenden und therapeutischen Zwecken. Diese Funktionsbereiche ermöglichen eine individuelle Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner und tragen wesentlich zur Stabilität und Qualität der Betreuung bei.

Kinder- und Jugendhospiz2026-01-19T15:13:09+01:00

Stationäre Kinder- und Jugendhospize sind selbstständige Einrichtungen der Palliativversorgung mit eigenständigem Versorgungsauftrag für Kinder mit einer lebensverkürzenden Erkrankung. Wenn Kinder lebensverkürzend erkranken, stellt dies das ganze Familiensystem sowie die Begleitenden vor besondere Herausforderungen.

In kleinen Einrichtungen mit familiärem Charakter werden nicht nur erkrankte Kinder und Jugendliche betreut und gepflegt, auch ihre Familien werden begleitet und unterstützt. Ziel eines Kinder- und Jugendhospizes ist es, dass die gesamte Familie sich während des Aufenthaltes wohl und entlastet fühlt.

Stationäre Kinder- und Jugendhospize bieten Begleitung von der Diagnose der unheilbaren Erkrankung bis zum Lebensende (Finalphase). Bei lebensverkürzend erkrankten Kindern kann die Begleitung daher auch Wochen, Monate oder Jahre dauern.

Kinderhospize können, anders als Hospize für Erwachsene, auch Kinder aufnehmen, die eine Unterbringung benötigen, sich aber nicht in der letzten Lebensphase befinden.

Die räumliche Gestaltung der Einrichtung muss auf die besonderen Bedürfnisse der lebensverkürzend erkrankten Kinder ausgerichtet sein. Auf diese Weise soll geholfen werden, das Leiden der Kinder und Jugendliche zu lindern und deren Lebensqualität zu fördern.

Die Versorgung umfasst palliativ-pflegerische, palliativ-medizinische, therapeutische, pädagogische und psychosoziale Strukturen, die durch die Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen und Ehrenamtlicher ermöglicht werden.

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